
Ja, es tut weh. Aber am Ende ist es schön!
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
JEDER Kunde, JEDE Kundin schließe mit einer Terminvereinbarung egal ob mündlich (Telefon, Persönlich, Voice-Mail) oder schriftlich (E-Mail. WhatsApp, SMS, Schriftstück) einen Vertrag mit Hydra INK Tattoo und Piercing ab und akzeptieren somit folgende Allgemeine Geschäftsbedingungen:
Allgemeines
1. Geltungsbereich: Für die Beauftragung, Anfertigung und Umsetzung der Tätowierung oder des Piercings sowie sonstiger Leistungen an Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Fassung. Andere AGB werden nicht anerkannt und werden daher nicht Bestandteil dieses Vertrages. Dies gilt insbesondere für solche AGB, die inhaltlich über die Angaben dieser AGB hinausgehen.
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Vertragsschluss
2: Der Vertrag kommt zwischen Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service und dem Kunden, der Kundin zustande.
3. Der Vertrag zwischen Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service und Kunde, Kundin kommt zu Stande, wenn ein schriftlicher Auftrag des Kunden von Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service angenommen wird. Der Auftrag kann innerhalb von vier Wochen nach Eingang schriftlich oder auf elektronischem Wege (per E-Mail oder Messenger) angenommen werden.
Der Kunde, Die Kundin kann den Auftrag nach Annahme innerhalb von 48 Stunden stornieren. Die Stornierung muss schriftlich oder auf elektronischem Wege (per E-Mail oder Messenger) erfolgen.
4. Auftragsannahmen erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung getroffenen Vertragsinhalten.
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​5. Änderungswünsche des Kunden stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen zur Ablehnung des Auftrags.
6. Hydra INK – Der mobile Tattoo und Piercing Service behält sich vor, Aufträge und Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gründe hierfür können beispielsweise Motivwünsche mit religiösem oder politischem Hintergrund, menschen- oder tierverachtende Motivwünsche, Motivwünsche, die der Tätowierer moralisch oder ethisch nicht vertreten kann, das Bestehen auf die Tätowierung besonders exponierter Körperstellen oder des Intimbereichs, Motive mit erkennbarem Namen, u.a. sein.
​7. Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service klärt den Kunden, die Kundin vor Durchführung der Tätowierung, des Piercing über Risiken, Nebenwirkungen, Pflege und Nachsorge auf. Der Kunde, Die Kundin, bestätigt sich bereits im Vorfeld über den Ablauf und die Risiken einer Tätowierung, eines Piercing erkundigt zu haben.
Tätowier- und Piercing Bedingungen
8. Es werden nur volljährige Personen tätowiert. Minderjährige werden grundsätzlich nicht tätowiert, auch nicht dann, wenn Erziehungsberechtigte sie begleiten und ihr schriftliches Einverständnis erklären.
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Piercings sind mit der Einverständnis des Erziehungsberechtigten ab 14 Jahre möglich.
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Erstohrlöcher für Kinder sind mit der Einverständnis des Erziehungsberechtigten und der klaren Aussage des Kindes, dass es dies möchte, ab 3 Jahren möglich.
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Piercings in Brustwarze und im Intimbereich werden grundsätzlich erst ab dem 18. Lebensjahr und der damit einhergehenden Volljährigkeit gestochen.
9. Es werden nur geschäftsfähige Personen tätowiert oder gepierct, die einen Geistes- und Reifezustand erkennen lassen, der einer wirksamen Einwilligung in eine Körperverletzung nicht entgegensteht.
10. Die Tätowierung steht unter dem Vorbehalt, dass seitens des Kunden, der Kundin keine Ausschlussgründe vorliegen, die der fachgerechten Ausführung der Tätowierung oder des Piercing entgegenstehen. Ausschlussgründe sind insbesondere aber nicht abschließend:
a. eine Alkoholintoxikation in den letzten 24 Stunden vor Terminbeginn,
b. eine Betäubungsmittelintoxikation in den letzten 24 Stunden vor Terminbeginn,
c. die Einnahme, der Einfluss oder die Zufuhr von gerinnungshemmenden, wundheilbeeinflussenden oder sonstigen Medikamenten, die das Tätowieren oder Piercen zum Termin ausschließen oder erschweren,
d. die Anwendung von Oberflächenanästhetika (z.B. Emla),
e. die Anwendung von Enthaarungscremes und ähnlich gelagerten Produkten,
f. die unabgesprochene Anwendung von Produkten zur Vorbereitung der zu tätowierenden oder piercenden Körperstelle,
g. Erkrankungen, die das Durchführen einer Tätowierung oder eines Piercing ausschließen oder erschweren, insbesondere Infektions- oder Viruserkrankungen, Wundheilungsstörungen, Blutgerinnungsstörungen, Asthma, Diabetes, Hepatitis, HIV oder Epilepsie,
h. das Vorhandensein bekannter Allergien gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstigen Tätowier bzw. Piercing- und Hygienemitteln,
i. die Schwangerschaft oder Stillzeit der Kundin,
j. ein unzumutbarer Hygienezustand des Kunden,
k. das Erkennenlassen oder der Anschein einer Verhaltensweise oder Gesinnung, die die fachgerechte Durchführung der Tätowierung in Frage stellen oder als unsicher erscheinen lassen,
l. das Verweigern der schriftlichen Einwilligung in eine Körperverletzung.
​m. ​Politische Motive egal ob aus dem rechten oder linken Spektrum werden grundsätzlich von Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service abgelehnt!
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11. Der Kunde, Die Kundin verpflichtet sich, den Tätowierer über vorhandene Allergien, Medikationen, Krankheiten und ihm bekannte Ausschlussgründe vorab in Kenntnis zu setzen
12. Der Kunde, Die Kundin verpflichtet sich, vor der Durchführung der Tätowierung bzw. des Piercing zur Abgabe einer schriftlichen und unterschriebenen Einverständniserklärung. Er verpflichtet sich ferner, alle Angaben wahrheitsgemäß zu machen und einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorzuzeigen, um seine Volljährigkeit nachzuweisen.
13. Muss eine Tätowierung nachgestochen werden, so ist ein Nachstechen im Preis beinhaltet. Der Kunde, die Kundin zahlt dann lediglich die Anfahrtskosten, nicht aber das Nachstechen. Das Nachstechen muss innerhalb von 3 Monaten erfolgen. Ansonsten erlischt dieser Service und das Nachstechen ist zu bezahlen.
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Termine
14. Tätowierungen und Piercings erfolgen grundsätzlich nur nach Termin und mobil beim Kunden bzw. der Kundin vor Ort. Buchungen für Partys sind davon unberührt.
15. Bei Auftragsannahme erfolgt eine verbindliche Terminfestlegung über eine oder mehrere Sitzungen.
16. Der Kunde, die Kundin leistet bei Vertragsschluss eine Anzahlung in Höhe der Anfahrtskosten je Sitzung.
17. Die Anzahlung ist dem Kunden zurückzuerstatten, sofern​​​​​
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a. er de Beauftragung innerhalb der ersten 48 Stunden telefonisch, schriftlich oder persönlich widerruft und Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service noch keine Arbeit entstanden ist,
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b. er mindestens 2 Werktage vor dem ersten Termin telefonisch oder persönlich absagt, kein Ersatztermin vereinbart wird und Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service noch keine Arbeit entstanden ist,
c. eine Absage des ersten Termins durch den Kunden erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat,
d. eine Absage des ersten Termins durch Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service erfolgt, und zwar aus Gründen oder Umständen, die der Kunde nicht zu vertreten hat.
18. Eine Rückzahlung der Anzahlung ist ausgeschlossen, sobald
a. Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service mit dem Anfertigen einer individuellen Zeichnung oder Vorzeichnung oder anderen vorbereitenden Arbeiten gemäß Vertragsabsprache begonnen hat,
b. die erste von einer oder mehreren vereinbarten Sitzungen durch Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service begonnen wurde.
19. In den übrigen Fällen der Terminabsage oder bei Nichterscheinen bzw. der Tätowierer bzw. Piercer steht vor verschlossenen Türen, besteht kein Anspruch auf einen Ersatztermin und die Anzahlung verfällt.
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Zahlung und Preise
20. Tattoos sind individuell angefertigte Motive, die gezielt auf den Kunden, die Kundin und seine Wünsche zugeschnitten werden. Sowohl beim Entwurf des Tattoos als auch bei der Durchführung der Tätowierung können unerwartete Erschwernisse oder andere Faktoren auftreten oder bekannt werden (Beschaffenheit der Haut, Schmerzverträglichkeit des Kunden und vieles mehr), die die Komplexität der Arbeit erhöhen und den Preis beeinflussen. Eine pauschale Aussage über einen Tattoo-Endpreis ist deshalb nicht möglich.
​21. Preise werden immer individuell und projektbezogen festgelegt. Zwei gleiche Motive, durchgeführt vom gleichen Tätowierer, können sich bei verschiedenen Personen im Preis unterscheiden.
​22. Preise für Cover-Up, Blast-Over oder Touch-Up Tätowierungen sind aufgrund des Aufwands und der Komplexität teurer als solche Tätowierungen auf untätowierter Haut.
23. Der Tätowierer gibt bei Vertragsschluss eine Einschätzung über den individuellen Preis pro Sitzung (Sitzungspreis) ab, der sich nach Größe und Komplexität der Tätowierung, Körperstelle, Hautbeschaffenheit, Motiv-, Stil- und Farbwahl, künstlerischem und technischem Aufwand, kurzfristigen Änderungen an der Entwurfsvorlage sowie der Instrumentennotwendigkeit richtet. Zudem nennt der Tätowierer eine Spanne, in dem der Sitzungspreis sich bewegen wird, sofern keine Faktoren auftreten, die die Durchführung in Aufwand, Dauer, Komplexität, Machbarkeit oder ähnlichem beeinflussen. Es werden keine Einschätzungen zum Endpreis abgegeben, sondern immer nur solche zum Sitzungspreis.
24. Der Sitzungspreis beinhaltet auch individuelle Vorarbeiten des Tätowierers. Diese umfassen insbesondere aber nicht abschließend:
a. die persönliche, telefonische und schriftliche Beratung des Kunden
b. die Entwicklung des Motivs, der Art und das Ausloten der richtigen Körperpositionierung
c. die Anfertigung von Skizzen, Vorzeichnungen und den Entwurf der Tätowiervorlage, ggf. das freihändige Anbringen des Entwurfs
d. die Vorbereitung der Körperstelle
25. Kostenvoranschläge durch den Tätowierer bzw. Piercer gegenüber dem Kunden sind nur gültig, sofern sie persönlich abgegeben werden.
26. Die Bezahlung erfolgt immer in bar und in voller Höhe beim Eintreffen des Tätowierer bzw. Piercer und ist vor Beginn der Leistung zu bezahlen.
​27. Wünscht ein Kunde wiederholt das Anfertigen eines neuen Entwurfs, obwohl die übermittelten Entwürfe des Tätowierers den Wünschen und Vorgaben des Kunden bei Vertragsschluss gerecht geworden sind, behält sich der Tätowierer das Recht vor, weitere Entwürfe gesondert in Rechnung zu stellen.
28. Bricht ein Kunde die Durchführung der Tätowierung oder des Piercing aus Gründen ab, die er zu vertreten hat (z.B. der Schmerz), ist dennoch der komplette Preis zu bezahlen.
Tattoo- und Piercingpflege
29. Der Kunde wird zu jeder Sitzung ausführlich über Pflege und Nachsorge seines Tattoos bzw. Piercings informiert. Er wird über Risiken und Folgerisiken bei Pflege und Nachsorge aufgeklärt.
​30. ​Die Pflege und Nachsorge der Tätowierung, des Piercing obliegt dem Kunden.
31. Der Kunde ist angehalten, sich an die Pflegehinweise zu halten und bei einem unerwarteten Heilungsverlauf umgehend beim Tätowierer bzw. Piercer von Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service vorstellig zu werden oder einen Hautfacharzt zu konsultieren. Sollte ein Tätowierer oder Piercer eines anderen Unternehmens zur Beratung hinzugezogen werden, gilt dies als Vertragsbruch zwischen dem Kunden, der Kundin und Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service.
Datenschutz, Nutzungsrechte
32. Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service und der beauftragte Tätowierer bzw. Piercer erheben für die Durchführung der Tätowierung / des Piercing Daten, die verarbeitet und gespeichert werden müssen. Diese umfassen Personen-, Kontakt- und Gesundheitsdaten. Alle Daten werden vertraulich behandelt, nicht an Dritte weitergegeben und nur zum Zwecke der Durchführung der Tätowierung / Piercing verwendet.
​33. Der Kunde, Die Kundin wird hierüber aufgeklärt und willigt bei Vertragsschluss in die Verarbeitung seiner Daten ein. Die in dieser AGB gemachten Angaben stellen abschließend einer Datenschutzerklärung dar.
​34. ​Der Kunde, Die Kundin gewährt Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing ein inhaltlich, räumlich sowie zeitlich unbeschränktes und unentgeltliches Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an allen Foto- und Videographien, die vor, während und nach dem Tätowieren / Piercen von der Tätowierung / Piercing und dem Tätowierprozess / Piercingprozess angefertigt werden.
​35. ​Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service gewährt dem Kunden, der Kundin ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der durchgeführten Tätowierung. Dieses Nutzungsrecht umfasst überlassene, abfotografierte oder abgefilmte Skizzen, Entwürfe und Vorlagen nur dann, wenn der Tätowierer diesem ausdrücklich zugestimmt hat.
​36. ​Sollte der Kunde, die Kundin ohne der Zustimmung von Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service, Skizzen, Vorlagen, Fotos oder Videographien in soziale Medien stellen oder Anderen Unternehmen zukommen lassen erhebt Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service eine Vertragsstrafe von 1.000,00 €.
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Haftungsausschluss
​37. ​​Das Tätowieren und Piercen erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr.
​38. ​Eine Tätowierung, Ein Piercing stellt eine Körperverletzung und einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit dar, die mit Schmerzen verbunden ist. Hierüber wird der Kunde, die Kundin vor dem Tätowieren / Piercen aufgeklärt und bestätigt seinen freien und uneingeschränkten Willen dazu schriftlich.
39. Die Haftung des Tätowierers / Piercers für durchgeführte Tätowierungen / Piercings beschränkt sich auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung aus grober Fahrlässigkeit ist mit dem Endpreis der Tätowierung / Piercing abbedungen. Die Haftung aus Vorsatz ist mit dem reellen Schaden abbedungen.
40. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben über die der Tätowierer / Piercer nicht in Kenntnis gesetzt wurde.
41. Es wird nicht für Komplikationen und möglicherweise resultierende Folgen gehaftet, die sich daraus ergeben, dass der Kunde, die Kundin die Pflegehinweise vernachlässigt, nicht befolgt oder sich entgegen diesen verhalten hat. Hierzu zählen insbesondere Wundinfektionen, Entzündungen, Narbenbildung und Beschädigungen der Tätowierung / des Piercing.
​42. Sofern es sich bei der durchzuführenden Tätowierung um die Überdeckung einer bereits bestehenden Tätowierung oder von Narben (Cover-Up Tattoo) handelt, kann es zu Komplikationen kommen, für die keine Haftung übernommen werden, soweit sie nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass bereits tätowierte Haut vorbelastet ist und Gewebe- oder Strukturveränderungen aufweisen kann, die das Ergebnis des überdeckenden Stechens beeinflussen. Es kann zu Wechselwirkungen zwischen bereits eingebrachter Tattoofarbe und neuer Tattoofarbe kommen, die nicht hervorsehbare Hautreaktionen hervorrufen und zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen führen können
​43. Der natürliche Heilungsprozess der Haut kann zu Veränderungen der Tätowierung führen und das Motiv in seinem Erscheinen beeinflussen. Hierzu zählen insbesondere aber nicht abschließend: Besenreißer, Blow-Outs, Fade-Outs, Vernarbungen, Erhebungen, Farbverblassungen, Farbunterspülungen, Farbverläufe und Intensitätsverluste. Für diese normalen Hautreaktionen während des Heilungsprozesses oder für solche Hautreaktionen, die durch fehlerhafte Nachsorge entstanden sind, wird keine Haftung übernommen
​44. Es wird keine Haftung für Kleidung, Schuhe, Rucksäcke, Taschen, Möbel und Ähnliches übernommen, die durch Tattoofarbe, Desinfektionsmittel oder ähnliche Materialien verschmutzt oder beschädigt werden, es sei denn die Verschmutzung oder Beschädigung wurde durch den Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt.
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Schlussbestimmungen
​45. Alle vertraglichen Beziehungen zwischen Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service und Kunde, Kundin, sowie alle Streitigkeiten, die sich aus diesen Beziehungen ergeben können, unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
​46. Ist oder wird eine Bestimmung aus diesen AGB oder aus dem Vertragsverhältnis zwischen Hydra INK – Mobiler Tattoo und Piercing Service und Kunde, Kundin unwirksam, so bleiben diese AGB sowie der Vertrag im Übrigen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der unwirksamen dem Sinn nach möglichst nahe kommt.
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Stand vom 01.05.2023